Öffentliche Planauflage – Revision Grundwasserschutzzonen Wasserriesletenquellen der Wasserversorgung Buus

Mitteilung vom

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. September 2025 hat die folgenden Planungsdokumente beschlossen: Grundwasserschutzzonenreglement und Grundwasserschutzzonenplan Wasserriesletenquellen der Gemeinde Buus.
 

Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) für die auflagepflichtigen Dokumente findet vom 13. November bis 14. Dezember 2025 statt. 

Die Unterlagen können während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung Buus eingesehen werden. 

Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.buus.ch abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier. 

Rechtsmittel, Einsichtnahme und Fristen 
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. 

Kontaktstelle
Gemeinderat Buus, Hemmikerstrasse 7, 4463 Buus 

 

Frist Ablauf der Frist: 15. Dezember 2025