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Lockerung des Feuerverbots - Teilstab Trockenheit wird deaktiviert
Mitteilung vomDie Lage hat sich aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und den tieferen Temperaturen in diversen Bereichen entspannt. Der Teilstab Trockenheit des Kantonalen Führungsstabs (KFS) wird deshalb per 11. September 2026 deaktiviert. Die weiterhin bestehenden Herausforderungen werden durch die zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Basel-Landschaft weiterbearbeitet.
Seit Ende Juni 2026 befasst sich der Kantonale Führungsstab KFS mit der Bewältigung der aussergewöhnlichen Trockenheit. Die Lage wurde seither laufend beurteilt, Massnahmen wurden koordiniert und mit den betroffenen Partnerorganisationen und Anspruchsgruppen abgestimmt. Insgesamt fanden 15 Rapporte mit den relevanten Partnerorganisationen und direkt betroffenen Verbänden und Organisationen statt.
Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt wurden im Verlauf des Sommers verschiedene Massnahmen erlassen und umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem Einschränkungen und Verbote beim Umgang mit Feuer, bei der Wasserentnahme sowie bei der Gewässerbetretung und der Fischerei. Eine besondere Herausforderung stellte die Situation in den Fliessgewässern dar. Rund 1'500 Fische wurden mit Unterstützung des Zivilschutzes ausgefischt und in tiefere Gewässerabschnitte umgesetzt, um sie vor den Folgen der tiefen Wasserstände und hohen Wassertemperaturen zu schützen.
Lage weiterhin aufmerksam beobachten
Die Situation hat sich in diversen Bereichen aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen entspannt. Gleichzeitig bestehen die Auswirkungen der Trockenheit teilweise weiter. Dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft, Waldbrandgefahr sowie die Fliessgewässer mit ihren tiefen Abflussmengen. Auch die Entwicklung von Grundwasser, Trinkwasserversorgung, Wald, Wild- und Nutztieren wird weiterhin beobachtet. Die Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich gesichert; einzelne Gemeinden haben vorsorgliche Sparmassnahmen oder Verbote erlassen.Angesichts der aktuellen Entwicklung hat der Regierungsrat entschieden, den Teilstab Trockenheit des Kantonalen Führungsstabs per 11. September 2026 zu deaktivieren. Die zuständigen kantonalen Fachstellen und Verwaltungsstrukturen übernehmen die weitere Bearbeitung und Beobachtung der einzelnen Themenbereiche.
Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für die bisherige grosse Disziplin bei den geltenden Einschränkungen.
Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 3, Lockerung des Feuerverbots
Aufgrund der Niederschläge kann eine erhöhte Bodenfeuchte festgestellt werden, wodurch sich die Entzündbarkeit verringert hat. Aufgrund des nach wie vor trockenen Holzes und der hohen Anteile von abgestorbenen und vertrockneten Bäumen bleibt reichlich Brandgut vorhanden. Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
- Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
- Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
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Gemeindeversammlung fällt aus
Mitteilung vomDie geplante Gemeindeversammlung vom 23. September 2026 wird mangels Traktanden abgesagt. Wir bitten um Kenntnisnahme. Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet am Freitag, 11. Dezember 2026, statt.
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Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Mitteilung vom -
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Der Kanton Basel-Landschaft lockert die Massnahmen bezüglich Trockenheit
Mitteilung vomAllgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen.
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsgebietes und des Offenlands teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4.
Lockerung von Massnahmen per 28. August 2026, 12.00 Uhr
Das absolute Feuerverbot wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Siedlungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen.
Aufgehoben wird zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren.
Das Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs wird ebenfalls aufgehoben. Ein solches gilt weiterhin für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
• Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Medienmitteilung vom 25. Juni 2026
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. -
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Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken
Mitteilung vomWir bitten alle Liegenschaftseigentümer, aus Gründen der Verkehrssicherheit, ihre Bäume und Sträucher sowie Hecken, die in die Strasse hineinragen, zurückzuschneiden.
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Anwohnerinformation über Arbeiten im Talweg
Mitteilung vomUm die Werkleitungsarbeiten an der Kreuzung Talweg / Vormattweg / Kehrmattweg realisieren zu können, ist eine Vollsperrung der Kreuzung unumgänglich. Fussgänger und Velofahrende können jederzeit die Kreuzung passieren. Die Arbeiten an der Kreuzung dauern vom Montag, 24.08.26 bis Freitag, 04.09.26 an. Während dieser Zeit sind die Zufahrten ab der Rickenbacherstrasse in den Vormattweg / Talweg / Kehrmattweg als Sackgasse signalisiert. Der detaillierte Plan finden Sie im angefügten Dokument.
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Saisonschluss Schwimmbad Buus
Mitteilung vomSaisonschluss im Schwimmbad Buus ist am Sonntag, 30. August 2026.
Allen Besuchern, aber auch dem Personal und der Kiosk-Equipe, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. -
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Bauprojekt Neubau Grundwasserpumpwerk im Tal - Kurzbericht April bis Juli 2026 - Beginn Werkleitungsarbeiten
Mitteilung vomDateien -
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Einladung zur Besichtigung des neuen Grundwasserpumpwerks im Tal - Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen!
Mitteilung vomDateien