In der Gemeindeverwaltung gehen regelmässig Fragen zur Einreichung von Baugesuchen ein. Grundsätzlich gilt: Jede Erstellung, Änderung oder Zweckänderung einer Baute oder Anlage ist bewilligungspflichtig.
Dabei wird zwischen zwei Verfahren unterschieden:
Ordentliches Baugesuch
Ein ordentliches Baugesuch ist erforderlich bei grösseren oder baulich wesentlichen Vorhaben, zum Beispiel:
- Neubauten (z. B. Wohnhäuser, Garagen, Gewerbebauten)
- Grössere An-, Auf- oder Umbauten
- Wesentliche Zweckänderungen (z. B. Umnutzung von Gebäuden)
- Grössere Terrainveränderungen oder hohe Stützmauern ab 1.20 Meter
Die Bewilligung erfolgt durch das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Webseite des Kantons:
👉 https://www.bl.ch (Rubrik Baugesuche / Bauinspektorat)
Kleinbaugesuch
Für kleinere Vorhaben genügt ein vereinfachtes Verfahren bei der Gemeinde, beispielsweise:
- Kleinbauten wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen (bis ca. 12 m² und 2.5 m Höhe)
- Gedeckte Pergolas
- Temporäre Fahrnisbauten (z. B. Zelte oder Container für max. 6 Monate)
- Kleinere Anlagen wie Antennen
- Renovationsarbeiten an geschützten Gebäuden
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone
Diese Gesuche werden direkt durch die Gemeinde Buus geprüft und bewilligt.
Alle Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Gemeindehomepage:
👉 https://www.buus.ch (Rubrik Online-Schalter / Kleinbaugesuch)
Klären Sie im Zweifelsfall frühzeitig ab, welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben gilt. Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen gerne beratend zur Seite.