Erlass einer Planungszone "Sellmatt & Sagi" - Unterlagen

Mitteilung vom

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 16. März 2021 erlässt die Gemeinde Buus in der Gewerbezone im Gebiet «Sellmatt & Sagi» eine Planungszone nach § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (SGS 400; RBG) vom 8.1.1998. Gestützt auf §§ 31 und 53 Abs. 3 lit. b RBG erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Die Planungszone gilt für maximal 5 Jahre und umfasst folgende Parzellen GB Buus: 3157, 3158, 3159, 3160, 3161, 3162, 3163, 3166, 3167, 3168, 3169, 3170, 3171, 3172, 3173, 3175, 3178, 3179, 3180, 3399, 3445, 4145, 4227, 4317 und 4402. Die Unterlagen zur Planungszone «Sellmatt & Sagi» können vom 26. März 2021 bis 04. April 2021 während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung, Hemmikerstrasse 7, 4436 Buus oder auf der Homepage unter www.buus.ch eingesehen werden. Gegen die Planungszone kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Gemeinde Buus.