Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal
Tel. 061 / 843 94 66
info@abfall-gaf.ch
Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal
Tel. 061 / 843 94 66
info@abfall-gaf.ch
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
(Schulliegenschaften, Mehrzweckhalle, Gemeindeverwaltung)
Daniel Kälin
Natel 076 / 327 99 38
Wenn Sie für ein Baugesuch oder für andere Zwecke einen Situationsplan benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Nachführungsgeometer Jermann Ingenieure + Geometer AG, Sissach.
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden.
Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
Neu Anmeldung per eUmzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr online an-, ab- oder ummelden.
Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die Online-Adressänderungen an.
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit eUmzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder aber der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Informationen zu eUmzug finden Sie unter folgendem Link:
Brennholz kann telefonisch oder per E-Mail auf der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Holzpreise ab Waldweg pro Ster
Verarbeitets Holz pro Ster
Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter, per Telefon oder E-Mail. Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldefrist von 14 Tagen.
Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips.
Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.
Gemeindeverwaltung
Hemmikerstrasse 7
4463 Buus
Tel. 061 845 10 00
Fax 061 845 10 01
Di: 10.00 - 11.45 Uhr
Do: 16.00 - 18.00 Uhr