Reklametafeln

Mitteilung vom

Wir möchten wieder einmal in Erinnerung rufen, dass es für die Anbringung von Reklametafeln und Firmenwerbung eine Bewilligung des Gemeinderates braucht. Auskunft über die einzureichenden Unterlagen erteilt die Gemeindeverwaltung. Ebenso sie darauf hingewiesen, dass temporäre Reklamen für Anlässe spätestens 14 Tage nach dem Anlass entfernt werden müssen.