Hundehaltung

Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter, per Telefon oder E-Mail. Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldefrist von 14 Tagen.

Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips.

Seit 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.